Kontoinhaber haftet bei Online-Banking-Betrug

 

Bislang waren die Gericht bei Betrugsfällen im Bereich des Online Bankings eher kulant, und entschieden meist zugunsten des Kontoinhabers. Das Landgericht Darmstadt hat jedoch jüngst (28.08.2014) entschieden, dass ein Kontoinhaber auf 10.500 € Schaden sitzen bleibt, die wohl bei einem sogenannten  Smart-TAN-Plus-Verfahren im Rahmen einer Überweisung entstanden sind.

 


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Das Smart-TAN-Plus-Verfahren ist nicht nur ein gängiges, sondern – zumindest aus heutiger Sicht – auch vermeintlich sicheres System zur Online Überweisung. Hierbei wird in einem Zusatzgerät – der sogenannte TAN-Generator – eine TAN-Nummer aus den individuellen Überweisungsdaten erstellt.

 

Zur Kontrolle werden Kontoverbindung und Betrag mit der TAN zur Kontrolle nochmals im Display angezeigt. Es wird vermutet, dass entweder ein Trojaner auf dem Rechner des Kunden oder ein „Man-in-the-Middle“ diese Daten manipuliert und ein fremdes Konto angezeigt hat. Das Landgericht Darmstadt wirft dem Kontoinhaber nun vor, diese Kontodaten bei Ausführung der Überweisung nicht ausreichend geprüft zu haben, und befreit damit die Hausbank von der Haftung.

 

Mein Tipp:

  1. Kontrollieren Sie also stets genau die Angaben im Display, wenn Sie Ihre Überweisungen mit dem Smart-TAN-Plus-Verfahren tätigen.
  2.  Arbeiten Sie auf Ihrem Computer stets mit einer Firewall und aktuellster Anti-Viren-Software!

 

Wurde Ihr PC, Ihr Laptop, Ihr Netbook oder Ihr Tablet mit einem Virus oder Trojaner infiziert, oder benötigen Sie Hilfe bei der Installation eines Virenschutzes oder einer Firewall, helfe ich Ihnen gerne weiter!

 

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